Für Einzelunternehmen
- Gewerbeanmeldung
Für GmbH, UG, oHG, KG, e.K.
Für GbR
- Einverständniserklärung für KFZ-Zulassung auf eine GbR
- Zulassungsbescheinigung Teil I (reicht in Kopie)
- EVB Nr. Versicherung
- Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Vollmacht
RScarservice
Bei einer KFZ Zulassung auf Kurzzeit werden benötigt:
EVB Nr. für 6 Tage erhalten Sie in den einzelnen Shops

Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen und Probefahrten, für ein nicht zugelassenes Fahrzeug, vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist § 16a der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Kurzzeitkennzeichen gelten immer für maximal sechs Kalendertage ab Tag der Zuteilung
(d.h. ab Tag der Vorsprache gültig, eine zukünftige Zuteilung geht nicht!), eine Verlängerung ist
nicht möglich.
Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig.

